Beschleunigte Kreditvergabe

Bundesregierung beschließt beschleunigte Kreditvergabe für den Mittelstand – Pressemitteilung Bundesfinanzministerium

In einer gemeinsamen Pressemitteilung beschließt die Bundesregierung mit Stand vom 06.04.2020 weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand. Hier die wesentlichen Punkte der geänderten Kreditvergabe:

  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25% des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Zinssatz 3%
  • Haftungsfreistellung 100%

Aktuell hat die KfW unter https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target weitere Details veröffentlicht. Hieraus geht hervor, dass die „Schnellkredite für den Mittelstand“ für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern – also kleinen oder mittleren Unternehmen – zur Verfügung steht.

Pressemitteilung KFW Schnellkredit für Mittelstand (466 Downloads)